Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen in der EU ihre Mitarbeiter schulen, wenn sie beruflich mit künstlicher Intelligenz arbeiten. Die EU-KI-Verordnung verpflichtet alle Firmen, unabhängig von ihrer Größe und in jeder Branche, dazu, KI-Kompetenz aufzubauen. Was das konkret bedeutet und welche Konsequenzen drohen.
Eine neue Pflicht für alle, die KI nutzen
Die europäische KI-Verordnung (KI-VO) ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine zentrale Verpflichtung aus Artikel 4 der Verordnung:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, sobald sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit KI-Systemen arbeiten. Es ist also keine Kann-Bestimmung oder Empfehlung. Unternehmen sind verpflichtet, das zu tun.
Die Regelung betrifft nicht nur große Konzerne oder Tech-Firmen. Sie gilt branchenübergreifend und unabhängig von der Unternehmensgröße. Vom Kleinstbetrieb bis zum Großunternehmen. Entscheidend ist allein, ob ein KI-System im Betrieb eingesetzt wird. In Zeiten von ChatGPT und Co. betrifft das praktisch alle Unternehmen. Auch im Bauwesen und der gesamten Immobilienbranche natürlich.
Die Verordnung definiert ein KI-System als „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist“ und das aus Eingaben Ausgaben erstellen kann wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen.