Schulungspflicht für Unternehmen beim Einsatz von KI. Was gilt für wen in welchem Fall?

Interview mit Prof. Andreas Moring

Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen in der EU ihre Mitarbeiter schulen, wenn sie beruflich mit künstlicher Intelligenz arbeiten. Die EU-KI-Verordnung verpflichtet alle Firmen, unabhängig von ihrer Größe und in jeder Branche, dazu, KI-Kompetenz aufzubauen. Was das konkret bedeutet und welche Konsequenzen drohen.

Eine neue Pflicht für alle, die KI nutzen

Die europäische KI-Verordnung (KI-VO) ist bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Seit dem 2. Februar 2025 gilt eine zentrale Verpflichtung aus Artikel 4 der Verordnung:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, sobald sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit KI-Systemen arbeiten. Es ist also keine Kann-Bestimmung oder Empfehlung. Unternehmen sind verpflichtet, das zu tun.
Die Regelung betrifft nicht nur große Konzerne oder Tech-Firmen. Sie gilt branchenübergreifend und unabhängig von der Unternehmensgröße. Vom Kleinstbetrieb bis zum Großunternehmen. Entscheidend ist allein, ob ein KI-System im Betrieb eingesetzt wird. In Zeiten von ChatGPT und Co. betrifft das praktisch alle Unternehmen. Auch im Bauwesen und der gesamten Immobilienbranche natürlich.
Die Verordnung definiert ein KI-System als „ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist“ und das aus Eingaben Ausgaben erstellen kann wie Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen.

 

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